Anpassungsmaßnahme für ausländische Pflegekräfte
Bildungsziel:
Nach erfolgreichem Abschluss des Anpassungslehrgangs erhalten die Teilnehmenden die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichung für Gesundheitsfachberufe nach deutschem Recht und können als Pflegefachkräfte tätig werden (§ 41 Abs. 1 PflBG i.v.m. § 46 PflAPrV).
Zugangsvoraussetzung:
- Ein Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf aus dem Ausland
- Ein Bescheid des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen (KSV Sachsen) zum Antrag auf Gleichstellung eines ausländischen Abschlusses
Dauer:
12 Monate bei regelmäßigem Wechsel von Theorie- und Praxisphasen.
(Hinweis: Die Dauer der Anspassungsmaßnahme und die konkreten Inhalte können in Abhängigkeit vom Einzelbescheid durch den KSV Sachsen variieren. Deshalb wird vor dem Einstieg in die Maßnahme mit jedem Teilnehmenden ein individualisierter Maßnahmeplan erarbeitet.)
Theorie:
i.d.R. Montag bis Freitag, 8:00 - 15:00 Uhr, nicht an Feiertagen und in den Schulferien (Sachsen)
Modulübersicht:
1 Berufliches Selbstverständnis entwickeln 40 UE
2 Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (1) 80 UE
3 Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (2) 80 UE
4 Hygiene 40 UE
5 Bei der Diagnose & Therapie mitwirken 64 UE
6 Organisation & Dokumentation des Pflegeprozesses 58 UE
7 Rechtliche Grundlagen – Zivilrecht 40 UE
8 Rechtliche Grundlagen - Strafrecht 40 UE
9 Rechtliche Grundlagen – Arbeits- & Sozialrecht 40 UE
10 Ausgewählte Aspekte der stationären & ambulanten Langzeitpflege (1) 120 UE
11 Ausgewählte Aspekte der stationären & ambulanten Langzeitpflege (2) 80 UE
12 Ethik 40 UE
13 Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (3) 80 UE
14 Qualitätsmanagement 32 UE
Abschluss:
Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs über die Inhalte des Lehrgangs.